Bauen und Immobilien

„Ein guter Vertrag ist die halbe Miete.“

Auf langjähriger Erfahrung im Rechtsbereich von Bauen und Immobilien beruht obiges Zitat.

Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung in der Vertragsgestaltung. Saubere, verständliche, wirklichkeitsnahe und auf das Wesentliche abgestimmte Verträge, sorgen von vorneherein für klare, faire Verhältnisse. Auch in komplexen Fällen sind wir über unser breites Netzwerk an Experten aus dem Finanzbereich, Immobilienmaklern, Steuerberater und Bausachverständigen bestens für Ihre Anliegen gerüstet.

Sollten sich Streitigkeiten ergeben, ist dennoch nichts verloren. Ihre Rechte sind stärker als Sie vielleicht denken. Wir prüfen, beraten und handeln!

Unternehmensrecht

„Handschlag ist super, Vertrag ist erinnerungsecht.“

Kein Zweifel – Handschlagqualität ist auch im heutigen Geschäftsleben ein wünschenswerter Charakterzug. Aber im Gegensatz zu unserer rechtlichen Umgebung ist er das geblieben, was ein Handschlag seit Jahrhunderten war: Ein grundsätzlicher Vertrauensbeweis, ein Akt der Besiegelung.

Dr. Mähr verfügt neben seiner juristischen Ausbildung auch  über einen Universitätsabschluss im Bereich Wirtschaftsrecht und kennt daher die betriebswirtschaftliche und juristische Seite. Damit ist er ein idealer und starker Partner, der genau weiß wann es vertragliche Regelungen benötigt und wann nicht. Klein und Mittelbetriebe sind mit ihm und seinem Netzwerk in Vertrags-, Gründungs-, Nachfolge- oder Haftungsfragen bestens aufgehoben.

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Erbrecht

„…und die Tochter erbt nichts?“

Es zählt zu den sensiblen Angelegenheiten im Leben, die Dinge nach dem Ableben geregelt zu wissen. Wenn Sie möchten, dass Ihr Wille in einem Testament oder Schenkungsvertrag so umgesetzt wird, wie Sie das meinen, vertrauen Sie auf unsere Erfahrung. Es gibt viele Eventualitäten!

Nicht immer entspricht eine Erbschaftsregelung – gleich ob mit und ohne Testament – dem vom Erblasser gewünschten Ergebnis.  Unberücksichtigte Rechtsnormen, unabsehbare Änderungen der Voraussetzungen oder das Gefühl übergangen worden zu sein, zeigen eine oft unerwartete Wirkung. Wir prüfen, beraten und kämpfen um Ihr Recht.

Nach der Todesfallaufnahme (Aufnahme der Daten) durch den Notar, die zwingend durch ihn erfolgen muss, steht es den Erben frei, einen Rechtsanwalt für die schriftliche Abwicklung der Verlassenschaft zu wählen. Wir sind darauf spezialisiert.

Banken- & Kapitalmarktrecht

„Was soll ich machen? – Ich brauch‘ sie doch!“

Privat wie beruflich – jeder braucht sie – Banken. In den meisten Fällen ist das Verhältnis getragen von langjähriger Zusammenarbeit und gegenseitigem Vertrauen. Aber der Laie ist sich stets bewusst, dass das Gegenüber aus bestens ausgebildeten, speziell geschulten Experten besteht, die bei offenen Fragen durch entsprechende Anwälte beraten werden. Dabei muss man dann, trotz ungutem Bauchgefühl, deren Expertise zur Kenntnis nehmen.

Muss man? – Dr. Mähr hat Erfahrung darin, berechtigte Anliegen auch gegen scheinbar mächtige Institutionen erfolgreich durchzusetzen.